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Firmenanschrift

RSW Handelsgesellschaft mbH
Handwerks- und Industriebedarf
Wilthener Straße 22 | 02625 Bautzen

Kontakt

Telefon: 03591 - 279 500
Telefax: 03591 - 279 501
E-Mail: post@rsw-handel.de

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
7.30 - 16.00 Uhr

RSW Handelsgesellschaft mbH Handwerks- und Industriebedarf

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Anerkennung der Geschäftsbedingungen
Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferungsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 

2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sämtliche Angebote sind, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, befristet auf drei Monate. Alle Aufträge und Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Innerhalb Deutschlands liefern wir frei Haus. Unter einem Auftragswert von 75,00 € netto berechnen wir eine Lieferpauschale von 4,50 €. 

3. Lieferzeit
Lieferzeit ohne Gewähr, vorbehaltlich Fabrikations- und Liefermöglichkeit. Mangels besonderer Vereinbarung berechtigen etwaige Überschreitungen der Lieferzeit den Käufer nicht, vom Vertrage zurückzutreten. Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung sind ausgeschlossen. 

4. Versand
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Berechnung von Frachtkosten und Verpackung behalten wir uns von Fall zu Fall vor. Auf dem Versandwege beschädigte Sendungen sind ausnahmslos bei der Post oder bei der Bahn, bzw. beim Transportträger zu reklamieren. 

5. Mängelrüge
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen nach Empfang der Waren erfolgen, andernfalls hat der Käufer ausdrücklich auf Mängelrügen verzichtet. 

6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Unsere Rechnungen sind zahlbar in bar, innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto. Zielüberschreitungen bedingen die Berechnung von Verzugszinsen. Bei Zahlung in Akzepten oder Rimessen ist Landeszentralbankfähigkeit Bedingung. Diskont und Spesen gehen in voller Höhe zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl ohne Fristsetzung vom Vertrage ganz oder teilweise zurücktreten oder Barzahlung oder Sicherstellung des gesamten aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer laufenden oder noch zu erwartenden Obligos oder eines Teils davon fordern, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt oder die Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt wird. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist unzulässig. Pfändungen durch Dritte hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich zu melden. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Rückgabe seiner Ware verlangen oder vom Vertrage zurücktreten. Die Ware ist vom Käufer auf Verlangen vorzulegen. Der Käufer kann in diesem Falle nicht einwenden, daß der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung seines Betriebes dienen müsse. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten und Verluste trägt der Käufer. Wird die Ware seitens des Käufers be- oder verarbeitet, so geht das Eigentum an der neuen Sache auf den Verkäufer über. Während und nach der Verarbeitung der Ware ist der Käufer Verwahrer derselben für den Verkäufer. Die neue Sache wird als Vorbehaltsware behandelt. Bei der Verarbeitung oder Vermischung mit nicht vom Verkäufer gelieferten Waren erlangt der Verkäufer gemäß §§ 947, 948 BGB Miteigentum. Die hierdurch entstehenden Kaufgeldforderungen gelten seitens des Käufers bereits bei ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten sicherheitshalber als an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer hat dem Verkäufer auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Abtretung bei Zahlungsverzug des Käufers dem Arbeitgeber anzuzeigen. Ist beim derzeitigen Arbeitgeber eine Abtretung ausgeschlossen, so soll sie im Falle des Arbeitsplatzwechsels dem neuen Arbeitgeber gegenüber wirksam sein. Zur Sicherstellung der Warenlieferung und der Kaufpreisforderung tritt der Käufer, dessen Ehegatte sowie ein evtl. selbstschuldnerischer Bürge unwiderruflich vom pfändbaren Teil ihres Lohnes, Gehalts, Provisionsanspruches gegen ihren jeweiligen Arbeitgeber bzw. Auftraggeber bis zur Höhe des jeweiligen Schuldsaldos zzgl. Gebühren und alle sonstigen Forderungen an den Verkäufer ab. Bis zur vollständigen Tilgung der Kaufpreisforderungen wird der jeweilige Arbeitgeber angewiesen, den gesamten pfändbaren Teil des Einkommens an den Verkäufer abzuführen. Für Abzahlungsgeschäfte gelten unsere besonderen Bestimmungen. Tritt der Käufer aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund vom Vertrag zurück oder wird unsere Leistung aus einem Grund unmöglich, den der Käufer zu vertreten hat (z.B. Annahmeverzug), so ist der Käufer zum Schadenersatz verpflichtet. Dieser beträgt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, 15% des vereinbarten Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer. Der Nachweis, dass im Einzelfall ein niedrigerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Käufer möglich. Der Käufer ist verpflichtet, vom Verzugszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu zahlen. Alle gewährten Rabatte (insbesondere Skonto) und sonstigen Vergünstigungen, auch soweit sie andere durch den Käufer noch nicht vollständig erfüllte Verträge betreffen, werden mit dem Verzugseintritt sofort hinfällig. Außerdem können wir sämtliche Leistungen ganz oder teilweise bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderung zurückhalten. Haben wir den Käufer schriftlich gemahnt und befindet er sich 14 Tage im Verzug, so sind wir darüber hinaus berechtigt, alle Verträge, die nicht beiderseits erfüllt sind, zu stornieren und Schadenersatz zu verlangen. Hierbei gelten die Regelungen für den pauschalierten Schadenersatz im Falle des Rücktritts oder der Unmöglichkeit entsprechend. 

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Abnehmers zu klagen. Für den Fall, daß der Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, gilt unser Firmensitz als Gerichtsstand für das Mahnverfahren als vereinbart. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB). Die Geltung der Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. 

8. Verbindlichkeit des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen voll wirksam.

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